Seminare für Betriebsräte


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Arbeitszeiten aktiv gestalten

Kurze Beschreibung

Gesetze – Tarife – Betriebsvereinbarungen

Seminarnummer

6105-01

Gebühr*

1-2 TN 980,00 €, ab 3 TN 940,00 €, ab 5 TN 900,00 €, ab 7 TN 860,00 € pro Person

Termin

Montag 12.03.2012, 15.00 Uhr,
bis Freitag 16.03.2012

Ort

Berlin

Hotel

Alsterhof Berlin

Vollpension
p. Pers.*

155,00 €


Tagungspauschale
p. Pers./Tag*

inklusive


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* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.

Aktive Mitbestimmung der Arbeitszeitgestaltung! Sind Ruhezeiten Pausen? Können Überstunden ohne weiteres angeordnet werden? – Gestalten und nicht gestalten lassen!
Hier heißt es: Mitbestimmungs- und Einflussmöglichkeiten wahrnehmen, gesetzliche und tarifliche Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen und rechtssichere Betriebsvereinbarungen treffen.

Wichtige Begriffsdefinitionen

  • Arbeitszeit (Beginn und Ende)
  • Ruhezeiten und Pausen
  • Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst
  • Mehrarbeit, Kurzarbeit

Gesetzlicher Überblick / Arbeitszeitrecht

  • Formen und Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitgestaltung
  • Regelungen von Pausen und Ruhezeiten
  • Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Nacht- und Schichtarbeit

Überblick über die verschiedenen Arbeitszeitmodelle

  • Schichtarbeit
  • Gleitzeit
  • Teilzeitarbeit
  • Arbeitszeitkonten
  • Vertrauensarbeitszeit
  • Jahresarbeitszeit
  • Führung, Kontrolle und Steuerung der Zeitkonten

Mitbestimmung des Betriebsrats

  • … bei Pausenregelungen
  • … bei Dienst- und Schichtplänen
  • … bei Urlaubssperre und Betriebsferien
  • … bei vorübergehender Veränderung der Arbeitszeit (Mehrarbeit bzw. Kurzarbeit)
  • … bei Arbeitszeitgestaltung und Koppelungsgeschäften
  • … bei Betriebsvereinbarungen (Sicherung von Arbeitszeitbeständen, fester Anspruch auf Freizeitausgleich)

Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

  • Mitbestimmung des Betriebsrates
  • Einigungsstelle
  • Arbeitsgerichtliche Verfahren

Zielgruppe: Alle Betriebsratsmitglieder

Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme für Mitglieder des Betriebsrates gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.

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