Seminare für Betriebsräte


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Mobbing am Arbeitsplatz

Kurze Beschreibung

Alltagskonflikt oder Psychoterror?

Seminarnummer

5045-03

Gebühr*

1-2 TN 980,00 €, ab 3 TN 940,00 €, ab 5 TN 900,00 €, ab 7 TN 860,00 € pro Person

Termin

Montag 19.11.2012, 15.00 Uhr,
bis Freitag 23.11.2012

Ort

Münster

Hotel

Best Western Premier Hotel Krautkrämer

Vollpension
p. Pers.*

155,00 €


Tagungspauschale
p. Pers./Tag*

inklusive


Zur Online-Anmeldung

* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.

Studien zufolge leiden über 1,5 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland jeden Tag unter dem Phänomen „Mobbing“.
Konflikte und Meinungsverschiedenheiten am Arbeitsplatz gehören zum beruflichen Alltag.
Doch wo hört eine „harmlose“ Stichelei auf und wo beginnt eine ernstzunehmende Diskriminierung, also Mobbing?
Dieses Seminar gibt Antworten auf diese Frage und beschäftigt sich mit den Erkennungskriterien, Ursachen und Auswirkungen vom Mobbing am Arbeitsplatz.
Neben wichtigen rechtlichen Aspekten werden auch konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie Sie als Betriebsrat gegen Mobbing im Unternehmen vorgehen können. Eignen Sie sich dieses Grundwissen an, um im Konflikt unverzüglich angemessen reagieren zu können.

Definition des Begriffes Mobbing

  • Erkennungskriterien
  • Typische Mobbinghandlungen
  • Abgrenzung „Mobbing“ und „Konflikt“
  • Beurteilung von betrieblichen Alltagssituationen

Ursachen von Mobbing

  • Kommunikationsdefizite
  • Führungsstile
  • Prozesse in Abteilungen/Gruppen

Auswirkungen von Mobbing

  • Arbeitsunfähigkeit
  • Krankheit
  • Abgrenzung und soziale Isolation
  • Wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen

Rechtliche Aspekte

  • Das Beschwerdeverfahren nach §§ 84, 85 BetrVG
  • Das Einigungsstellenverfahren
  • Strafrechtliche Aspekte

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

  • Gespräche mit von Mobbing Betroffenen
  • Gesprächsführungskonzepte
  • Vermittlung
  • Betriebsvereinbarung

Zielgruppe: Alle Betriebsratsmitglieder.

Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme für Mitglieder des Betriebsrates gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.

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