Seminare für Betriebsräte


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Betriebsräte-Kongress 2012

Kurze Beschreibung

Aktuelle Rechtsprechung nach §37 Abs. 6!
Neue Entwicklungen und Tendenzen im Arbeitsrecht
und im Personalmanagement für Betriebsräte

Seminarnummer

2015-01

Gebühr*

1-2 TN 980,00 €, ab 3 TN 940,00 €, ab 5 TN 900,00 €, ab 7 TN 860,00 € pro Person

Termin

Montag 22.10.2012, 15.00 Uhr,
bis Freitag 26.10.2012

Ort

Warnemünde

Hotel

Hotel Neptun

Vollpension
p. Pers.*

169,00 €


Tagungspauschale
p. Pers./Tag*

inklusive


Zur Online-Anmeldung

* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.

Profitieren Sie von dem intensiven Erfahrungsaustausch mit erfahrenen Fachleuten und Kollegen/innen aus anderen Gremien. Nehmen Sie Ideen und konkrete Handlungshilfen für Ihre Betriebsratsarbeit mit und bringen Sie sich auf den neuesten Stand der Rechtsprechung.

Vortrag und Diskussion 1:

Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht

Vortrag und Diskussion 2:

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz

Vortrag und Diskussion 3:

Aktuelle Rechtsprechung zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Vortrag und Diskussion 4:

Aktuelle Rechtsprechung zu Tätigkeiten im Wirtschaftsausschuss

Vortrag und Diskussion 5:

Personalmanagement

  • Neue Herausforderungen im Personalmanagement
  • Mitbestimmungsrechte
  • Begleitende Maßnahmen des Betriebsrates

Vortrag und Diskussion 6:

Das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz

  • Neue gesetzliche Regelungen
  • Umgang mit modernen Überwachungsmethoden
  • Neue Dokumentations- und Überwachungspflichten
  • Mitbestimmung des Betriebsrates

Vortrag und Diskussion 7:

Neue Entwicklungen zur Leiharbeit

Vortrag und Diskussion 8:

Neue Altersvorsorgemodelle

Vortrag und Diskussion 9:

Neue Tendenzen in der Mitarbeiterführung

  • Professionelles Führen
  • Umgang mit schwierigen Menschen
  • Einbindung in die Betriebsratsarbeit
  • Lösungsorientiertes Handeln

Zielgruppe: Alle Betriebsratsmitglieder und Wirtschaftsausschussmitglieder.

Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme für Mitglieder des Betriebsrates sowie für Wirtschaftsausschussmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.

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