Seminare für Betriebsräte


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Update Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

Kurze Beschreibung

Auffrischung, Vertiefung, Wiederholung des einschlägigen für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Wissens.
- mit Besuch beim Arbeitsgericht -

Seminarnummer

Update ARBetrVG

Gebühr*

1. TN 1.490,00 €, 2. TN 1.440,00 €, weitere TN 1.400,00 €

Termin

Montag 16.09.2024, 15.00 Uhr,
bis Freitag 20.09.2024

Ort

Augsburg

Hotel

Dorint Hotel Augsburg

Vollpension
p. Pers. / Tag*

229,00 €


Zur Online-Anmeldung

* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.

Auffrischung, Vertiefung, Wiederholung des einschlägigen für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Wissens. Kombiniert mit den aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur. Die Komplexen Themen werden mit einfachen Worten erklärt. Verständliche Handlungsanleitungen geben die notwendige Sicherheit.

Organisation und Handeln der Betriebsratsarbeit
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsausschusses und der Ausschüsse
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses
Die Mitbestimmung und aktuelle Rechtsprechung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG (Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer, Compliance, Arbeitszeit, Urlaubsgrundsätze, Arbeitsschutz und Datenschutz)
Die Mitbestimmung und aktuelle Rechtsprechung bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG (Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung)
Die Mitbestimmung und aktuelle Rechtsprechung bei Kündigung nach § 102 BetrVG
Die Mitbestimmung und aktuelle Rechtsprechung bei Umstrukturierungen im Unternehmen nach § 106 ff. und 111 ff. BetrVG
Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
Update Arbeitszeitgesetz
Update Bundesurlaubsgesetz
Update Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Update Datenschutz einschließlich Datenschutzverordnung
Update zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

Zielgruppe: Alle Betriebsratsmitglieder

Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.

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