Seminare für Betriebsräte


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BR 4: Betriebsverfassungsgesetz Auslegungen

Kurze Beschreibung

Arbeiten mit Gesetzeskommentar "Fitting" und Formularmustern
(für jeden Teilnehmer zur Mitnahme inklusive!)
- mit Besuch beim Arbeitsgericht -

Seminarnummer

1133-01

Gebühr*

1-2 TN 980,00 €, ab 3 TN 940,00 €, ab 5 TN 900,00 €, ab 7 TN 860,00 € pro Person

Termin

Montag 11.06.2012, 15.00 Uhr,
bis Freitag 15.06.2012

Ort

Bremen

Hotel

RAMADA Überseehotel Bremen

Vollpension
p. Pers.*

139,00 €


Tagungspauschale
p. Pers./Tag*

inklusive


Zur Online-Anmeldung

* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.

In diesem Seminar lernen Sie den ziel- und passgenauen Umgang mit Hilfsmitteln für die Betriebsratsarbeit. Dazu gehören vor allem Gesetzeskommentare und Formularmuster. Wir machen Sie fit, um im Betriebsratsalltag selbstständig Lösungen zu erarbeiten.
Sie erhalten Fallstudien zu praktischen rechtlichen Problemen und begeben sich mit unseren Arbeitsrechtlern in Einzelrecherche und Gruppenarbeit auf die Suche nach möglichen Auslegungen.

Fallrecherche zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

  • Einstellung
  • Versetzung
  • Ein- und Umgruppierung
  • Änderungskündigung
  • Ordentliche Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung
  • Kündigung von Betriebsratsmitgliedern

Fallrecherche zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

  • Ordnung des Betriebes
  • Beginn, Ende und Lage der Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Technische Einrichtungen zur Leistungskontrolle
  • Lohngestaltung im Betrieb, Prämie und Akkord
  • Sozialeinrichtung im Betrieb
  • Gesundheitsschutz
  • Datenschutz

Fallrecherche zur Erstellung von…

  • Betriebsvereinbarungen
  • Regelungsabreden

PRAXIS EXTRA: Besuch beim Arbeitsgericht

  • Teilnahme am Verfahren
  • Vor- und Nachbereitung der Verhandlung
  • Fallbezogene Diskussion im Seminar

Zielgruppe: Alle Betriebsratsmitglieder, die bereits ein BR 3 – Seminar besucht haben.

Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme für Mitglieder des Betriebsrates gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.

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