Seminare für Betriebsräte


Zurück

AR 2: Arbeitsrecht Intensivseminar

Kurze Beschreibung

Kompetenzen erweitern

Seminarnummer

1085-04

Gebühr*

1-2 TN 980,00 €, ab 3 TN 940,00 €, ab 5 TN 900,00 €, ab 7 TN 860,00 € pro Person

Termin

Montag 09.07.2012, 15.00 Uhr,
bis Freitag 13.07.2012

Hotel

Freizeit In

Vollpension
p. Pers.*

132,00 €


Tagungspauschale
p. Pers./Tag*

inklusive


Zur Online-Anmeldung

* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.

Dieses Seminar beschäftigt sich mit speziellen arbeitsrechtlich relevanten Fragestellungen und bietet für den Betriebsrat die Möglichkeit, Arbeitsumstände arbeitnehmergerecht zu gestalten. Daneben werden aktuelle Entwicklungen in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung aufgezeigt.
Leicht verständlich und praxisnah werden Ihnen die notwendigen arbeitsrechtlichen Kenntnisse vermittelt. Der Besuch beim Arbeitsgericht gibt Ihnen einen Einblick in arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen.

Teil A: Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Betriebsbedingte Kündigung / Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen

  • Zwingende Voraussetzungen bzw. betriebsbedingte Gründe
  • Änderungskündigung
  • Widerspruch und Bedenken des Betriebsrates
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Abfindung
  • Auswahlkriterien/betroffene Arbeitnehmer
  • Verhinderung/Begleitung durch den Betriebsrat

Verhaltensbedingte Kündigung / Abmahnung

  • Verdachtskündigung und „Vertrauensverlust“, neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung
  • Verhaltensbedingte Gründe
  • Erforderlichkeit einer vorhergehenden Abmahnung, Anhörung, Gegendarstellung, Personalakte, Abmahnungsprozess
  • Einbindung des Betriebsrates und freiwillige Betriebsvereinbarung

Personenbedingte Kündigung

  • Die personenbedingten Gründe / erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
  • Verantwortung des Betriebsrates

Arbeitslosengeld, Sperrfristen, Hartz IV

Teil B: Maßnahmen zur Arbeitsplatzerhaltung

SGB IX: Eingliederungsmanagement nach Krankheit

  • Mitwirkungspflicht des Betriebsrates bei der Einrichtung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
  • Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Gesundheitsmanagements
  • Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Umsetzung eines Eingliederungsmanagements
  • Krankenrückkehrgespräche

*Der Betriebsrat als Partner der Personalabteilung /
Mitbestimmungsrecht bei Personalplanungen des Arbeitgebers*

  • Einführungsmöglichkeiten einer Personalplanung durch den Betriebsrat
  • Personalentwicklungsplanung
  • Mitbestimmungspflichtige Tatbestände in der Personalarbeit

Zielgruppe: Alle Betriebsratsmitglieder, die bereits ein AR 1 Grundlagenseminar besucht haben.

Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme für Mitglieder des Betriebsrates gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.

  • zum Seitenanfang
  • Seite drucken